FAQ(Info)AGB´S

Info

1. Was ist bei der Anmietung mitzubringen?

- Führerschein, Personalausweis (oder Reisepass, KFZ-Fahrzeugschein)
- Mietpreis in bar (sofort bei Abholung)
– Kaution in bar (zwischen 50€ - 500€ je nach Mietgerät)


2. Wie sind die Preise zu verstehen?

- Der Mietpreis ist bei der Abholung des Mietgeräts in bar mitzubringen und zu bezahlen
- Je nach Mietgerät ist eine Kaution in Höhe von 50€ - 500€ zu hinterlegen


3. Sind die Anhänger versichert?

- Alle Anhänger sind gesetzlich haftpflichtversichert als Selbstvermietfahrzeug




4. Stornierung

Stornierung eines Mietgeräts/Mietanhänger. In diesem Fall können Stornierungskosten anfallen,
diese berechnen sich nach dem Zeitabstand bis zur ursprünglichen vereinbarten Abholung des Mietgeräts.

- bei Stornierung bis 14 Tage vor Abholung keine Gebühr
- bei Stornierung zwischen 13 bis 8 Tage vor der vereinbarten Abholung werden 50% des Mietpreises berechnet
- bei Stornierung zwischen 7 bis 2 Tage vor der vereinbarten Abholung werden 75% des Mietpreises berechnet
- bei Stornierung unter 24 Stunden vor der vereinbarten Abholung werden 100% des Mietpreises berechnet


AGB´s

Mietbedingungen für Mietgeräte:


1. Mietzeit
Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereitgestellt. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann nicht gegeben werden.

2. Verlängerung der Mietzeit
Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich und wird gewährt, soweit nicht Reservierungswünsche anderer Mieter entgegenstehen.

3. Abholung und Rückgabe
Die Geräte müssen abgeholt und zum Ende der vereinbarten Mietzeit zurückgebracht werden. Eine Mietverlängerung bedarf der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Diese muss frühzeitig erfolgen (Bis spätestens 3 Stunden vor Mietende). Sollte die vereinbarte Mietdauer überschritten werden, gilt hier eine Toleranzgrenze von 30 Minuten. Danach wird für die angefangene Zeit eine Tagesmiete berechnet.

4. Zustand der Geräte Der Mieter bestätigt, dass er die Geräte betriebsfähig und gereinigt und ggf. mit allem Zubehör übernimmt. Abweichungen müssen bei Abholung schriftlich festgehalten werden.
5. Reinigung Die Mietgeräte sind vor der Rückgabe zu reinigen und betriebsfertig zurückzugeben. Kraftstoff ist ggf. nachzutanken. Bei Nichteinhaltung erheben wir 35€ Reinigungskosten.

6. Gerätemängel Zeigt sich beim Betrieb des Gerätes ein Mangel oder eine Beschädigung, tritt ein Defekt oder eine Betriebsstörung auf, so hat der Mieter die Nutzung sofort einzustellen, um weitere Beschädigungen zu vermeiden. Weiterhin ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und nach dessen Weisung ist das Gerät zurückzugeben. Für unsachgemäßen Gebrauch und hierdurch entstehende Schäden haftet der Mieter.

7. Haftung Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und gegebenenfalls Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter weist den Mieter jeweils in die Gebrauchs- und Sicherheitsvorschriften des Gerätes ein und übergibt eine gerätebezogene Gebrauchsanweisung. Er haftet jedoch nicht für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Mieter ist verpflichtet, sich insoweit selbst die notwendigen Informationen zu beschaffen.

Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Bedienung oder der Nutzung der Mietgeräte stehen.

8. Nutzung Die Vermietung erfolgt ausschließlich für private Zwecke, eine gewerbliche Nutzung ist mit dem Vermieter abzuklären.

9. Verlust Der Mieter haftet in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für einen evtl. Verlust oder dauerhaften Ausfall des Gerätes. Dies ist unabhängig vom Grunde des Verlustes, insbesondere ob es sich um einen Diebstahl, ein anderes Abhandenkommen oder einen Transportunfall handelt.


Mietbedingungen für Anhänger:

Anhängervermietung Ellner Mietbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Für das Mieten eines PKW-Anhängers gelten folgende Bedingungen!

1. Bei der Anmietung eines Anhängers ist immer ein gültiger Führerschein und Personalausweis vorzulegen (Reisepass).

2. Der Mieter hat vor der Übernahme des Anhängers diesen besichtigt und bestätigt, dass der Anhänger sich in einem einwandfreien und verkehrssicheren Zustand befindet. Falls Mängel vorhanden sind, müssen diese schriftlich dokumentiert werden.

3. Eine Mietverlängerung bedarf der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Diese muss frühzeitig erfolgen (Bis spätestens 5 Stunden vor Mietende). Sollte die vereinbarte Mietdauer überschritten werden, gilt hier eine Toleranzgrenze von 30 Minuten. Danach wird für die angefangene Zeit eine Tagesmiete berechnet. Es ist daher ratsam gleich mehrere Tage zu mieten.

4. Falls der Mieter die Pflichten missachtet, so hat der Vermieter das Recht den Mietvertrag jederzeit zu kündigen, ohne dass hier eine Ausfallentschädigung zu begleichen ist.

Dieses wäre z.B. der Fall, wenn der Mieter ohne Mitteilung einer Verlängerung den Anhänger behält. Nach 48 Stunden erfolgt eine Anzeige wegen Unterschlagung! Sämtliche Kosten sind vom Mieter zu tragen, (Ausfallkosten, Verzugszinsen, Beschaffungskosten, Bergungskosten, Abschleppkosten, Rechtskosten, Gutachterkosten).

5. Bei vorzeitiger Rückgabe des Anhängers erfolgt keine Rückerstattung der Miete.

6. Eine Weitervermietung ist unzulässig!

7. Die Anhänger haben alle eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Es besteht keine Vollkaskoversicherung (Fahrzeugversicherung). Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter alle Vermögensschäden zu ersetzen, die dieser im Falle eines Verkehrsunfalles erleidet, und die nicht durch Leistungen von Unfallgegnern oder der Fahrzeugversicherung (Vollkasko) ausgeglichen werden. Der Anhänger wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie beispielsweise kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Parkrempler stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren.

8. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (mitzuteilen). Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.

9. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und für die Benutzung alle verkehrstechnischen und rechtlichen Regeln zu beachten. Während der gesamten Mietdauer ist eine regelmäßige Überprüfung der korrekten Handhabung des Anhängers nötig. z.B. ordnungsgemäßes Ankuppeln des Anhängers, verkehrssicherer Zustand des Anhängers. Falls Reparaturen anstehen, so ist vorher das Einverständnis des Vermieters einzuholen. Ansonsten trägt der Mieter die Kosten. Bei Reifenschäden wird seitens des Vermieters grundsätzlich kein Ersatz der zur Beseitigung aufgewandten Kosten geleistet. Schnee und Eis sind vor der Miete vom Mieter zu prüfen und gegebenen falls zu beseitigen. Eine Haftung des Vermieters bleibt bei nicht Erfüllung der oben genannten Vorgaben ausgeschlossen.

10. Unfälle jeglicher Art und Diebstahl des Anhängers müssen immer von der Polizei aufgenommen werden. (Skizze, Unfallbericht, Zeugen, Adresse Unfallgegner, Kennzeichen, Halter, Tel. Nr.). Der Mieter haftet bei Vernachlässigung der Sicherungspflicht gegen Diebstahl und unbefugtes Fahren dritter. Diese sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Anhänger muss immer wieder zum Standort (Ringstraße 20, 95336 Mainleus), zurückgebracht werden. Die Kosten für einen evtl. Rücktransport trägt der Mieter.

11. Für die richtige Ladungssicherung haftet der Mieter.

12. Der Mieter haftet für die richtige Fahrerlaubnis, Stützlast, Anhängelast.

13. Die Höchstgeschwindigkeit mit PKW-Anhängern beträgt in Deutschland 80 km/h (Autobahnen/ Kraftfahrstraßen).

Innerorts 50 km/h (Für 100 km/h braucht man die technischen und gesetzlichen Bestimmungen.)

14. Fahrten ins AUSLAND sind nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Es gelten andere Höchstgeschwindigkeiten mit Anhängern. Vorab erkundigen!

15. Vor Übernahme des Anhängers stellt der Vermieter eine Kaution von 50-100 Euro je nach Anhängertyp. Sie kann aber auch höher ausfallen. Nach einwandfreier Rückgabe des Anhängers wird die Kaution wieder ausgezahlt. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution auf alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu verrechnen.

16. Während der Mietdauer ist der Mieter im Sinne der Straßenverkehrsordnung als Halter anzusehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass beim Betrieb die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Beim Rückwärtsfahren mit dem Anhänger hat der Fahrer sich unbedingt einweisen zu lassen. Bei gewerblichen Transporten sind die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

17. Auf dem Anhänger transportierte Sachen sind nicht versichert und für diese übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

18. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Wasserdichtigkeit des Koffers und Planen-Anhängers.

19. Zu beachten sind weiterhin auch die Sonntag- und Feiertagsfahrverbote z. B. für LKW`s (LKW-Zulassung Zugfahrzeug).

20. Als Mietpreis gelten die gültigen Tarife. Diese sind in den Geschäftsräumen des Vermieters als Preisliste ausgelegt. Bei Sondertarifen richtet sich der Mietpreis nach den Vereinbarungen im Mietvertrag.

21. Der Anhänger wird vor und nach der Übergabe auf Schäden überprüft, so dass keine Altschäden angelastet werden.

22. Bei einer Verschmutzung ist eine Reinigung des Anhängers vom Mieter durchzuführen. Beim Reinigen durch den Vermieter werden 25,00 € nachberechnet.

23. Im Falle einer Reservierung ist der vereinbarte Zeitpunkt einzuhalten. Evtl. kann eine Anzahlung erforderlich sein. Sollte der vereinbarte Zeitpunkt um 1 Stunde überschritten werden, kann der Vermieter den Anhänger anderweitig vermieten und die Reservierung in Rechnung stellen. Reservierungen können telefonisch oder per Mail (WhatsApp) erfolgen. Falls der gewünschte Anhänger nicht vorhanden ist, können keine Ersatzansprüche des Mieters gestellt werden.

24. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Maut, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Als Ausgleich erhebt der Vermieter für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von 25,00 EUR innerhalb Deutschlands und 40,00 EUR für Auslandsvorgänge.

25. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift die Geschäftsbedingungen an.

26. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Stand 05.2023

0151/64307513

Vermietung

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